WIR SCHÜTZEN UNSERE REISEN & UNSERE REISENDEN!
Zur Sicherheit der Reisenden haben die deutschen und europäischen Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrere Richtlinien verabschiedet, die für alle Touristik-Unternehmen verbindlich sind. So ist es selbstverständlich, dass die Reisepartner der Kirchenzeitungsreisen alle gesetzlichen Auflagen zur Durchführung von Reisen und Veranstaltungen erfüllt.
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INSOLVENZVERSICHERUNG:
Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie schützt das vom Kunden eingezahlte Geld im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Konkurs). Unser Partner ist die Aachener und Münchener Versicherung in München. Den Sicherungsschein dieser Versicherung erhalten Sie automatisch mit Ihrer Rechnung/Bestätigung. |
REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRKV):
Bei einer eventuellen Stornierung durch den Kunden wegen Krankheit, Unfall oder schwerem Schaden am Eigentum hält sie die Stornokosten gering. Übrigens: Bei fast allen Reisen mit der Kirchenzeitung ist eine RRKV mit im Reisepreis eingeschlossen.
WEITERE VERSICHERUNGEN:
Unsere Reisenden und die Partnerveranstalter der Kirchenzeitung sind über eine spezielle Veranstalterhaftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden abgesichert. Und selbstverständlich verfügen wir über die Genehmigung zur Personenbeförderung nach §48 PBefG (Personenbeförderungsgesetz), die durch EU-Recht vorgeschrieben ist.